Was bedeutet die Bezeichnung „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“?
Der Titel „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ ist eine durch die Ärztekammern anerkannte Facharztbezeichnung. Diesen Titel darf man ausschließlich führen, wenn man nach Abschluss eines Medizinstudiums eine sechsjährige Weiterbildung absolviert hat. Während der Weiterbildung müssen zahlreiche Operationen in allen Feldern des Fachgebietes in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte durchgeführt werden. In der Folge müssen Ärzt:innen ihre praktischen Erfahrungen sowie die Weiterbildung nachweisen und können daraufhin die Facharztprüfung bei der jeweiligen Landesärztekammer ablegen. Erst nach erfolgreich bestandener Prüfung darf offiziell der Titel „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ geführt werden. Dies ermöglicht für Patient:innen den Nachweis, dass eine umfassende Qualifikation besteht.
Ausschließlich der Titel „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ ist rechtlich geschützt. Andere Bezeichnungen wie beispielsweise „Schönheitschirurg“, „Kosmetischer Chirurg“, „Ästhetischer Chirurg“ oder „Arzt für Ästhetische Medizin“ sind keine geschützten Titel und können von jeder Ärztin bzw. jedem Arzt, auch ohne nachgewiesene Weiterbildung, geführt werden. Sie geben keine Auskunft über die Aus- bzw. Weiterbildung.
Wir empfehlen Ihnen sich Zeit zu nehmen für die Wahl eines geeigneten Arztes. Möglicherweise kann Ihnen Ihr Hausarzt, Frauenarzt oder ein anderer Arzt bei Ihrer Entscheidungsfindung helfen.