Aufgrund des Heilmittelwerbegesetzes darf in Deutschland für operativ plastisch-chirurgische Eingriffe zur Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit nicht mit Bildern z.B. auf der Homepage oder in sozialen Medien geworben werden, durch die eine vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder Aussehens vor und nach dem Eingriff gezeigt wird. Im Rahmen eines Beratungsgespräches in unserer Praxis besteht die Möglichkeit neben der Darlegung von Behandlungsmöglichkeiten und –techniken Vorher-Nachher-Bilder zu demonstrieren, sofern durch Patient:innen ausdrücklich die Einwilligung dazu erteilt und nicht zwischenzeitlich widerrufen wurde. Die Diskretion und der Schutz der Patientendaten muss unbedingt gewahrt werden.